• Wann kann man sich zu einer Veranstaltung anmelden?

    Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist frühestens nach Erscheinen des Jahresprogrammheftes möglich. Das Jahresprogrammheft erscheint in der Regel in der ersten Novemberhälfte eines Jahres für das Folgejahr und wird unaufgefordert allen Mitgliedern des Deutschen Kinderhospizvereins, allen Teilnehmenden der letzten Jahre sowie allen durch die ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienste des DKHV begleiteten Familien zugesandt. Gerne verschicken wir Jahresprogrammhefte auf Anfrage.

  • Wann erhalte ich eine Anmeldebestätigung?

    Für jede Veranstaltung wird mit der Ausschreibung ein Anmeldeschluss festgelegt. Dieser richtet sich in den meisten Fällen nach den Stornofristen des angemieteten Beleghauses, um die Zahlung von Ausfallgebühren zu vermeiden.

    Mit der Anmeldung erhält jeder eine Bestätigung des Eingangs der Anmeldung. Somit kann er sicher sein, dass seine Anmeldung angekommen ist.

    Mit Erreichen des Anmeldeschlusses wird festgestellt, ob die Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde. Erst danach erhält jeder Angemeldete eine Mitteilung darüber, ob er an der Veranstaltung teilnehmen kann oder nicht. Erst diese Mitteilung ist die verbindliche Teilnahmebestätigung.

    Ca. zwei Wochen vor der Veranstaltung erhält jeder Angemeldete letzte Informationen.

    Um Portokosten zu vermeiden, werden die Bestätigung und Informationen bevorzugt per Mail verschickt.

  • Wie werden die vorhandenen Plätze an Kinder oder Familien verteilt, wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt?

    Bei vielen Veranstaltungen der Deutschen Kinderhospizakademie gibt es mehr Interessenten als Plätze vorhanden sind. Alle Anmeldungen werden bis zum festgelegten Anmeldeschluss gesammelt.

    Die Verteilung der vorhandenen Plätze richtet sich unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen (Zimmer- und Bettenzahl des Beleghauses, Anzahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen) nicht danach, wer sich zuerst angemeldet hat, sondern wird nach den folgenden Kriterien vorgenommen:

    1.  Bevorzugt werden Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzender Erkrankung  bzw.  ihre Familien, wenn sie zum ersten Mal an einer Veranstaltung der Deutschen Kinderhospizakademie teilnehmen.

    2.  Bei Familienseminaren haben Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzender Erkrankung Vorrang, d.h. dass zunächst Familien berücksichtigt werden, die mit einem erkrankten Kind anreisen.

    3.  Bei der Vergabe der Plätze der übrigen Familien wird in Betracht gezogen, ob eine Familie im laufenden Jahr bereits in anderen Veranstaltungen einen Platz erhalten hat. Ziel ist es, alle vorhandenen Plätze aufs Jahr betrachtet gerecht zwischen den Kindern/Familien aufzuteilen.

    4.  Ein weiteres Kriterium kann die räumliche Situation im Beleghaus sein. Steht nach Vergabe der meisten Zimmer z.B. nur noch ein Doppelzimmer zur Verfügung, wird eine Mutter, die sich mit einem Kind angemeldet hat, vorgezogen gegenüber einer ganzen Familie, da für diese der Raum nicht ausreichend wäre. Dabei wird dann aber darauf geachtet, dass die abgewiesene Familie bei einem anderen Seminar, für das sie sich angemeldet hat, bevorzugt einen Platz erhält.

    5.  Entscheidend kann auch sein, welche Begleiter/innen für eine Veranstaltung zur Verfügung stehen. Nicht jede/r Begleiter/in kann jedes Kind begleiten. Wir bemühen uns, bereits bei der Vergabe der Plätze für Familien darauf zu achten, ob ein ehrenamtlicher Begleiter sich angemeldet hat, der die Begleitung des jeweiligen Kindes übernehmen kann. Bei männlichen Jugendlichen achten wir darauf, dass wir auch einen männlichen Begleiter finden.

    Kinder/Familien, die keinen Platz bei einer Veranstaltung erhalten haben, können sich auf eine Warteliste setzen lassen. Sie werden dann umgehend benachrichtigt, wenn ein Platz freiwerden sollte.

  • Kann man sich noch nach dem Anmeldeschluss anmelden?

    Ja. Eine Veranstaltung wird dann durchgeführt, wenn die Mindesteilnehmerzahl erreicht ist. Sofern noch freie Plätze verfügbar sind, werden auch nach dem Anmeldeschluss eingehende Anmeldungen noch berücksichtigt.

  • Was ist eine Warteliste?

    Wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist, besteht die Möglichkeit, sich in eine Warteliste aufnehmen zu lassen. Sofern ein bereits Angemeldeter seine Teilnahme wieder absagen muss, erhält eine auf der Warteliste vermerkte Person die Anfrage, ob sie den vakant gewordenen Platz in Anspruch nehmen möchte.

  • Kann ein Kind oder Jugendlicher mit lebensverkürzender Erkrankung die Begleitperson aus seinem ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst mitbringen?

    Dies ist grundsätzlich möglich, sofern die Begleitung einen qualifizierten Vorbereitungskurs absolviert hat, bedarf aber gründlicher vorheriger Absprachen.
    Alle Veranstaltungen, an denen Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzender Erkrankung ohne ihre Eltern teilnehmen, zielen darauf, den jungen Menschen Erfahrungen jenseits des häuslichen Umfeldes zu ermöglichen - genauso, wie es gesunde Kinder und Jugendliche bei Klassenfahrten, Jugendfreizeiten etc. auch erleben können. Damit wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass das Kind bzw. der Jugendliche sich selbst in einem anderen Umfeld neu erfahren kann und so auch ein Stück mehr Selbständigkeit erfährt. Im Zentrum der Veranstaltung steht für den jungen Menschen die Erfahrung des Zusammenlebens in der Gruppe mit anderen Kindern oder Jugendlichen in einer ähnlichen Lebenssituation. Wichtig ist deshalb, dass dem Begleitenden dies bewusst ist und er dem von ihm begleiteten Kind oder Jugendlichen die Möglichkeit lässt, diese neuen Erfahrungen zu sammeln. 

FÜR
FAMILIEN
EHRENAMTSPENDENFACHLICHES