Ihr Nachlass- Ihr Vermächtnis

Was hinterlasse ich nach meinem Tod?

Diese Frage beschäftigt viele Menschen. Sie ist sehr vielschichtig und bringt viele Überlegungen mit sich.

Wenn Sie mit Ihrem Nachlass einen guten Zweck unterstützen, geben Sie das, was Ihnen im Leben wichtig ist, an nachfolgende Generationen weiter. Unterstützen Sie uns dabei, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer lebensverkürzenden Erkrankung, ihre Eltern und Geschwister auf ihrem Lebensweg zu begleiten.

Sie haben vielfältige Möglichkeiten, eine gemeinnützige Organisation wie den Deutschen Kinderhospizverein e.V. mit Ihrem letzten Willen zu unterstützen.

Wir informieren Sie gerne und zeigen Ihnen auch Möglichkeiten auf, wie Sie unsere Arbeit besser kennenlernen können - denn Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Unsere Informationen

Die vielfältigen Möglichkeiten, den Deutschen Kinderhospizverein e.V. in Ihrem letzten Willen zu bedenken, haben wir Ihnen in unserer Nachlassbroschüre zusammengefasst.

Auch an Ihre digitale Vorsorge haben wir gedacht, denn vererben und erben digitaler Daten ist komplex. Mit der Checkliste "Digitales Erbe" geben wir Ihren Angehörigen und Ihnen einen informativen Leitfaden, um über das digitale Erbe zu sprechen.

Sie haben die Möglichkeit unsere Informationen direkt als PDF herunterzuladen oder sie per Post zu bestellen – beides natürlich kostenlos.

Häufige Fragen

  • Welche Möglichkeiten gibt es, den Deutschen Kinderhospizverein e.V. im Testament zu bedenken?

    Sie können den Deutschen Kinderhospizverein e.V. als Alleinerben einsetzen, mit anderen gemeinsam in einer Erbengemeinschaft oder mit einem sogenannten Vermächtnis bedenken.

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis?

    Der Erbe oder die Erbin übernimmt die Rechtsnachfolge der verstorbenen Person. Er oder sie tritt somit in die rechtlichen und wirtschaftlichen Fußstapfen der Verstorbenen, mit allen Rechten und Pflichten, beispielsweise die Abwicklung des Nachlasses.

    Mit einem Vermächtnis wenden Sie jemandem einen einzelnen Vermögenswert aus Ihrem Nachlass zu, zum Beispiel einen Geldbetrag, ein Schmuckstück oder eine andere wertvolle Erinnerung. Für die Erfüllung des Vermächtnisses ist dann die Erbin oder der Erbe zuständig.

    Lesen Sie dazu auch gerne unseren informativen Beitrag "Vererben und Vermachen – klingt gleich, ist es aber nicht".

  • Wie beginne ich mit der Testamentserstellung?

    Notieren Sie zunächst für sich, welche Menschen, Organisationen und welche Werte Ihnen wichtig sind. Dann überlegen Sie, welche Vermögensgegenstände oder Beträge Sie wem zukommen lassen möchten. Sodann bestimmen Sie im Testament Ihre Erbinnen oder Erben. Sie können außerdem Vermächtnisnehmer*innen bestimmen und ihnen die jeweiligen Vermächtnisse zuordnen.

  • Um welche Angelegenheiten kümmert sich der Deutsche Kinderhospizverein e.V. als Erbe?

    Der Deutsche Kinderhospizverein e.V. kümmert sich um die Umsetzung Ihres Willens und alle weiteren Angelegenheiten, die eine Rechtsnachfolge mit sich bringt. Der respektvolle Umgang mit Zugehörigen und dem Umfeld der verstorbenen Person, die nachhaltige Verwendung des Besitzes
    (z.B. die weitere Verwendung von Haushaltsgegenständen oder der Verkauf einer Immobilie) sowie z.B. die letzte Steuererklärung sind für uns selbstverständlich.

    Zur Formulierung Ihrer Wünsche beraten wir Sie gern vorab. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

  • Wie benenne ich den Deutschen Kinderhospizverein e.V. korrekt im Testament?

    Falls Sie sich entscheiden, den Deutschen Kinderhospizverein e.V. in Ihr Testament aufzunehmen, achten Sie bitte darauf, die korrekte und vollständige Anschrift des Deutschen Kinderhospizvereins e.V. sowie dessen Vereinsregistereintrag aufzuführen:

    Deutscher Kinderhospizverein e.V.
    In der Trift 13
    57462 Olpe

    Der Deutsche Kinderhospizverein e.V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Siegen unter der Vereinsregisternummer 5641 eingetragen.

  • Unterstützt mich der Deutsche Kinderhospizverein e.V. beim Erstellen meines Testamentes?

    Sie haben schon Vorstellungen, wie Sie Ihren letzten Willen gestalten möchten? Kommen Sie mit all Ihren Fragen oder auch nur ersten Überlegungen zur Testamentsgestaltung gerne auf uns zu. Wir können Sie beim Sortieren Ihrer Fragen im Hinblick auf Ihre persönliche Situation sowie in Bezug auf den Deutschen Kinderhospizverein e.V. vertraulich unterstützen. Für eine kostenfreie juristische Erstberatung steht Ihnen danach bei Bedarf ein*e Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht zur Seite.

    Wenn Sie sich zunächst eigenständig informieren möchten, senden wir Ihnen gerne unsere kostenfreie Infobroschüre zu.

Wir beraten Sie gerne!

Sie haben Fragen zum gemeinnützigen Vererben oder sich bereits entschieden, den Deutschen Kinderhospizverein e.V. in Ihr Testament aufzunehmen? Sie möchten unser Informationsmaterial auf dem Postweg erhalten? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns:

Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen während unserer Bürozeiten jederzeit gerne zur Verfügung. Außerhalb der Telefonzeiten sind wir natürlich auch für Sie da! Hinterlassen Sie uns Ihr Anliegen und Ihre Kontaktdaten in einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Wir beraten Sie gerne - unverbindlich, individuell und diskret.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Sandra Ehrhardt

Funktion: Referentin für Arbeitsschutz, Erbschaften
Telefon: 0 27 61 / 94 12 9-39
Telefax: 0 27 61 / 94 12 9-60
E-Mail: sandra.ehrhardt@deutscher-kinderhospizverein.de
vCard: Kontaktdaten herunterladen
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