Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem Anmeldeformular der Deutschen Kinderhospizakademie. Der Eingang aller Anmeldungen wird von uns schriftlich bestätigt. Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten die Teilnehmenden eine Mitteilung mit einer Zu- oder Absage der Teilnahme. Damit ist die Teilnahme für beide Seiten verbindlich.

Die Teilnehmerzahl ist aus didaktischen und räumlichen Gründen begrenzt. Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen sind den Veranstaltungsausschreibungen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Sollte eine Veranstaltung bereits ausgebucht sein, kann der/die Interessent/in auf eine Warteliste aufgenommen werden.

Minderjährige und unter Vormundschaft Stehende können nur durch den gesetzlichen Vertreter angemeldet werden.

Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.

2. Stornierung
Stornierungen oder Ummeldungen sind nur schriftlich möglich.

Bei Abmeldungen bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt eine Stornogebühr in Höhe von 20,00 € für den bereits erfolgten Verwaltungsaufwand. 

Bei Abmeldungen bis zu 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 30% der Teilnahmegebühr einbehalten. 

Bei Abmeldungen weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr einbehalten.

In begründeten Einzelfällen kann von den hier definierten Stornierungsbedingungen ausnahmsweise abgewichen werden. 

Bei Nichtteilnahme ohne vorheriger schriftlicher Absage wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet.

3. Teilnahme
Jede/r Anmeldende ist verpflichtet, bei der Anmeldung von Minderjährigen dem Veranstalter alle für ihn notwendigen gesundheitlichen Informationen mitzuteilen. Der Veranstalter verpflichtet sich, die im Rahmen seiner Möglichkeiten liegenden Vorkehrungen zu treffen, um insbesondere lebensverkürzend erkrankten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen. Unvollständige Angaben können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen, wenn eine sachgerechte medizinisch-pflegerische Versorgung nicht gewährleistet werden kann.

Der/die Teilnehmende verpflichtet sich, die Hausordnung des Veranstaltungsortes zu befolgen und den Verlauf der Veranstaltung nicht zu stören.

Die als Seminare oder Workshop ausgeschriebenen Veranstaltungen besitzen Bildungscharakter. Jeder Teilnehmende verpflichtet sich dazu, am Veranstaltungsprogramm in vollem Umfang teilzunehmen, sofern nicht gesundheitliche Gründe ein Fernbleiben rechtfertigen.

4. Leistungsumfang
Die in der Ausschreibung der Veranstaltung angegebene Teilnahmegebühr umfasst alle zur Durchführung des
ausgeschriebenen Programms erforderlichen Leistungen. Darüberhinausgehende Leistungen (Unterkunft, Verpflegung etc.) sind in der Ausschreibung vermerkt.

Der Veranstalter verpflichtet sich, das ausgeschriebene Programm ordnungsgemäß durchzuführen. Sachlich erforderliche Abweichungen vom ausgeschriebenen Programm bleiben davon unbenommen.

5. Absage einer Veranstaltung
Sollte die notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden oder die Durchführung einer Veranstaltung aus anderen wichtigen Gründen (z.B. Ausfall des Referenten) unmöglich werden, wird die Veranstaltung abgesagt. Alle angemeldeten Personen werden darüber unmittelbar informiert. Bei Ausfall einer Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Regress. Bereits bezahlte Gebühren werden umgehend zurückerstattet. Bei längerer Anreise empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

6. Aufsichtspflicht
Bei Veranstaltungen, an denen Minderjährige ohne die Begleitung Erziehungsberechtigter teilnehmen, liegt die Aufsichtspflicht bei der in der Ausschreibung benannten Veranstaltungsleitung.

Die Erziehungsberechtigten minderjähriger Teilnehmender sind verpflichtet, der Deutschen Kinderhospizakademie eine Telefonnummer mitzuteilen, unter der sie während der Veranstaltung im Notfall erreichbar sind. Für Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen, die lebensverkürzend erkrankt sind, gibt es gesonderte Regelungen, die im Notfallplan der Deutschen Kinderhospizakademie beschrieben sind.

7. Teilnahmebescheinigung
Die Teilnehmenden erhalten auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung über ihre erfolgte Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.

8. Datenerfassung
Der Deutsche Kinderhospizverein e.V., In der Trift 13, 57462 Olpe, speichert Name, E-Mail-Adresse, Nutzungsdaten und Verkehrsdaten zum Zweck der elektronischen Kontaktaufnahme. Beim Versand von E-Mails über das Internet ist nie ausgeschlossen, dass eine Weiterleitung über einen Drittstaat erfolgt.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.deutscher-kinderhospizverein.de/datenschutz/

Persönliche Daten werden nur in der internen Adressdatei des Deutschen Kinderhospizvereins e.V. gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Der Wunsch nach Nichtaufnahme oder Löschung der Daten muss dem Deutschen Kinderhospizverein e.V. schriftlich mitgeteilt werden.

9. Fotoveröffentlichungen
Während der Veranstaltungen werden in der Regel Fotos und Videos gemacht, die zu Informationszwecken des Deutschen Kinderhospizvereins e.V. veröffentlicht werden können. Der Deutsche Kinderhospizverein e.V. verpflichtet sich, bei Veröffentlichung von Portraitaufnahmen die Erlaubnis des/der Abgebildeten vorher einzuholen. Gruppenaufnahmen werden ohne weitere Rücksprache veröffentlicht. Teilnehmende, die dies ausdrücklich nicht wünschen, müssen dies vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitteilen.

Teilnehmende verpflichten sich bei Veranstaltungen aufgenommene Fotos nur zum privaten Gebrauch zu
verwenden.

FÜR
FAMILIEN
EHRENAMTSPENDENFACHLICHES