Außerklinische Intensivpflege: Umsetzungsprobleme geben Anlass zur Sorge

20 Verbände fordern umgehend Nachbesserungen am GKV-IPReG. Stellungnahme des DKHV e.V.
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Mit dem aktuell veröffentlichten Positionspapier machen 20 Verbände -zu denen auch der Deutsche Kinderhospizverein e.V. (DKHV e.V.) zählt- auf Probleme bei der Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitations-stärkungsgesetzes (GKV-IPReG) aufmerksam und fordern den Gesetzgeber zu Nachbesserungen auf.

„Rund 30% der Kinder und jungen Menschen, die wir begleiten, haben einen Intensivpflegebedarf. Viele Familien berichten uns von Problemen in der derzeitigen Übergangsphase. Betroffene dürfen nicht Gefahr laufen, die bisherige Versorgung nicht mehr zu bekommen.“, warnt Marcel Globisch,
DKHV e.V.-Vorstand und macht deutlich: „Wir sorgen uns, dass die Kinder und jungen Menschen Leistungen nicht erhalten, die für sie sowohl lebensnotwendig sind als auch gleichzeitig ihre Teilhabe am Leben gewährleisten.“.

Das sehr umstrittene GKV-IPReG ist bereits 2020 in Kraft getreten. Ab dem 31. Oktober 2023 entfaltet es jedoch erst seine volle Wirkung: Ab diesem Zeitpunkt entfällt der Anspruch auf häusliche Krankenpflege für die betroffenen Versicherten endgültig und sie haben dann nur noch einen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege (AKI).

Bereits heute zeigt sich, dass das Gesetz zu Rechtsunklarheit sowie zu Fehlentwicklungen, Leistungsverschiebungen und Versorgungsproblemen führt. Unter anderem verkleinert sich der bislang leistungsberechtigte Personenkreis und die rechtssichere Verordnung von AKI wird durch unklare Voraussetzungen gefährdet. Auch ist die Leistungserbringung von AKI im Rahmen eines Persönlichen Budgets künftig nicht mehr gewährleistet.

Die Änderungen der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie, die am 15. September 2023 in Kraft getreten sind, lösen diese Probleme nicht und führen teilweise zu neuer Rechtsunklarheit. Deshalb ist jetzt der Gesetzgeber gefragt. Mit ihrem gemeinsamen Positionspapier fordern die Verbände daher, die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen umgehend umzusetzen, um die Versorgung von Menschen mit Bedarf an AKI sicherzustellen.

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